Wie viel Platz braucht Euer Event? Saal- und Zeltgröße berechnen

In zwei Minuten zur Quadratmeterzahl – mit den Auflagen, die dazugehören.

Platzbedarf fürs Event berechnen

Quadratmeter je Gast – und warum die Verordnung eine andere Zahl nennt

Die erste Frage bei jeder Planung ist die nach dem Platz: Passen achtzig Gäste in den Saal? Reicht das Zelt? Und wie viel bleibt für Tanzfläche und Buffet? Die Antwort hängt weniger an der Gästezahl als an der Bestuhlung – dieselben achtzig Leute brauchen in Reihen etwa ein Drittel der Fläche, die sie an runden Tischen belegen.

Eine Norm dafür gibt es nicht. Geregelt ist nur die Obergrenze: Die Versammlungsstättenverordnung rechnet an Tischen mit einem Gast je Quadratmeter, in Reihen und im Stehen mit zweien. Das ist eine Brandschutzgrenze und kein Komfortmaß. Ein Saal, der 200 Besucher fassen darf, ist für eine Hochzeit mit 200 Gästen deutlich zu klein.

Der Rechner unten arbeitet deshalb mit Erfahrungswerten aus unseren eigenen Aufbauten und stellt daneben, was die Verordnung erlaubt. Dazu sagt er, welche Zeltgröße das wäre, ab wann eine Ausführungsgenehmigung nötig wird und wie viele WC-Kabinen dazugehören. Wie viel Strom das Ganze zieht, rechnet der Strombedarf-Rechner; die Toilettenfrage im Detail beantwortet unsere Seite dazu, wie viele Toiletten eine Veranstaltung braucht. Zelte, Heizung und Mobiliar findet Ihr bei Zelten, Pavillons und Heizungen und beim Eventmobiliar.

Die kurze Antwort: Rechnet mit rund zwei Quadratmetern je Gast, wenn an runden Tischen gegessen wird – das ist unser Erfahrungswert aus Zelt und Saal. Für Reihenbestuhlung genügt etwa ein Quadratmeter, für einen Stehempfang weniger. Tanzfläche, Buffet, Bar und Bühne kommen obendrauf und machen bei einer Hochzeit schnell ein Drittel der Gesamtfläche aus.

Zelthochzeit im Großzelt: lange Holztafeln mit Cross-Back-Stühlen, Goldtellern und gelben Blumen

Der Rechner: Wie viel Platz braucht Eure Feier?

Gästezahl eintragen, Bestuhlung wählen, ankreuzen was dazukommt. Das Ergebnis ist eine Spanne, keine Punktzahl – weil die Antwort von der Bestuhlung abhängt und nicht von einer Formel.

Was kommt dazu?

Die Flächen je Gast sind Erfahrungswerte aus unseren eigenen Aufbauten, abgeglichen mit veröffentlichten Werten aus Eventtechnik, Bankettplanung und Zeltverleih – eine Norm dafür gibt es nicht. Die rechtlichen Werte stehen in der Versammlungsstättenverordnung (§ 1, § 7 Abs. 4, § 10) und in der Hessischen Bauordnung (§ 78 i. V. m. § 63, Anlage 11.4). Alles Richtwerte für die Planung; einen Bestuhlungsplan und die Abnahme ersetzen sie nicht.

Woher die Zahlen kommen

Für den Platzbedarf einer Feier gibt es keine Norm – weder DIN noch ASR noch Verordnung. Geregelt ist nur die Obergrenze: wie viele Menschen sich maximal in einem Raum aufhalten dürfen. Alles darunter ist Erfahrung. Entsprechend weit streuen die veröffentlichten Werte; für runde Tische reicht die Spanne in der Fachwelt von 1,3 bis 3,5 Quadratmetern je Gast. Deshalb rechnen wir mit Spannen und legen offen, worauf sie beruhen.

WertUnser AnsatzGrundlage
Reihen (Trauung, Vortrag)0,8 – 1,2 m²/GastVerordnung erlaubt zwei Gäste je Quadratmeter. Mit Gang und Beinfreiheit braucht es das Doppelte.
Lange Tafeln mit Stühlen1,2 – 1,8 m²/GastZwischen der Verordnungsgrenze von einem Gast je Quadratmeter und unserem Zeltwert.
Bierzeltgarnituren0,4 – 0,6 m²/GastEine Garnitur braucht mit Gangzuschlag 2,5 bis 3 Quadratmeter und fasst sechs bis acht Leute. Ein Festzelt packt deutlich dichter als eine Hochzeit.
Runde Tische2,0 – 2,5 m²/GastUnser eigener Wert aus der Praxis, seit Jahren so veröffentlicht. Er liegt bewusst am oberen Rand der Fachwerte.
Stehempfang0,6 – 1,0 m²/GastVerordnung: mindestens zwei Gäste je Quadratmeter. Mit Stehtischen realistisch das Doppelte.
Tanzfläche0,2 – 0,35 m²/GastErfahrungsgemäß tanzen 30 bis 40 Prozent gleichzeitig, je Tanzendem ein halber bis ganzer Quadratmeter. Mindestens 20 Quadratmeter.
Bühne für DJ6 – 9 m²Pult, Boxen, Stellfläche – rund drei mal drei Meter.
Bühne für Band20 – 24 m²Sechs mal vier Meter für eine vier- bis fünfköpfige Besetzung, Schlagzeugpodest und Monitore eingerechnet.
Buffet10 – 15 m² je LinieEine Ausgabelinie trägt bis etwa 120 Gäste, darüber braucht es eine zweite. Buffettiefe 70 Zentimeter bis ein Meter.
Bar / Ausschank10 – 15 m²Theke, Rückbau, Kühlung.
Garderobe / Empfang0,1 – 0,3 m²/GastMindestens sechs Quadratmeter, dazu ein Pult von etwa anderthalb Metern.
Gesetzliche Obergrenze1 Gast/m² an TischenZwei in Reihen, zwei stehend. Versammlungsstättenverordnung § 1 Abs. 2. Nicht zugängliche Flächen und Rettungswege zählen nicht mit.
Ab wann die Verordnung greiftmehr als 200 BesucherFür Räume in Gebäuden. Im Freien mit Tribünen ab 1.000, Sportstadien ab 5.000.
Abstand Tisch zu Tischmindestens 1,50 mUnd von jedem Tischplatz höchstens zehn Meter bis zum nächsten Gang. § 10.
ReihenbestuhlungSitz mind. 0,50 m breitDurchgang zwischen den Reihen mindestens 0,40 Meter, höchstens zehn Sitze seitlich eines Gangs, höchstens 30 Reihen je Block. § 10.
Rettungswege1,20 m je 200 PersonenMindestens 1,20 Meter. Im Freien 1,20 Meter je 600 Personen. § 7 Abs. 4.
Servicegänge1,80 – 2,00 mHauptwege. Nebengänge 1,00 bis 1,20 Meter, mit Tabletttragenden 1,50 Meter. Kein Normwert, Erfahrung aus der Bankettplanung.
Zelt ohne Genehmigungbis 75 m² GrundflächeDarüber ist ein erdgeschossiges Zelt in Hessen ein Fliegender Bau und braucht eine Ausführungsgenehmigung. Hessische Bauordnung § 78 i. V. m. § 63, Anlage 11.4.
WC-Bedarf1 Kabine je 40 – 50 GästeMit Ausschank je 35 bis 40 Gäste. Unsere Faustregel aus dem Toilettenwagen-Betrieb.

Häufige Fragen zu Platz, Bestuhlung und Zeltgröße

Quadratmeter, Gänge, Genehmigungen – kurz erklärt

Die kurze Antwort: Die Versammlungsstättenverordnung greift erst bei Räumen für mehr als 200 Besucher. Darunter gibt es keine Vorschrift zur Fläche je Gast – die Zeltgenehmigung nach der Bauordnung und die Hausordnung der Location gelten aber trotzdem, und die Regeln zu Gängen und Tischabständen sind auch bei kleinen Feiern der beste Maßstab.

Das hängt fast ganz an der Bestuhlung. An Bierzeltgarnituren reichen 0,4 bis 0,6 Quadratmeter je Gast, in Reihen sind es 0,8 bis 1,2, an langen Tafeln 1,2 bis 1,8 und an runden Tischen 2,0 bis 2,5. Dieselben achtzig Leute belegen an runden Tischen also gut dreimal so viel Fläche wie auf einer Bierbank. Tanzfläche, Buffet, Bar und Bühne kommen jeweils noch obendrauf.

Die Versammlungsstättenverordnung setzt an: einen Besucher je Quadratmeter Grundfläche bei Sitzplätzen an Tischen, zwei je Quadratmeter bei Reihenbestuhlung und mindestens zwei je Quadratmeter bei Stehplätzen. Flächen, die für Besucher nicht zugänglich sind, und die Rettungswege werden dabei nicht mitgerechnet. Die Verordnung gilt allerdings erst für Räume, die mehr als 200 Besucher fassen.

Weil die Verordnung eine Brandschutzgrenze zieht und keine Empfehlung ausspricht. Sie beantwortet die Frage, wie viele Menschen den Raum im Notfall rechtzeitig verlassen können – nicht, ab wann ein Abend eng wird. Ein Saal, der 200 Besucher fassen darf, ist für eine Hochzeit mit 200 Gästen deutlich zu klein: Dort sitzt niemand an einem Tisch mit einem Quadratmeter Platz.

Der Abstand von Tisch zu Tisch soll 1,50 Meter nicht unterschreiten, und von jedem Tischplatz darf der Weg zu einem Gang höchstens zehn Meter betragen. Das steht in § 10 der Versammlungsstättenverordnung. In der Praxis ist dieser Abstand auch der Grund, warum eine dicht gestellte Tafelreihe im Zelt selten funktioniert – der Service kommt sonst nicht durch.

Rettungswege brauchen 1,20 Meter Breite je 200 Personen, mindestens aber 1,20 Meter; im Freien genügen 1,20 Meter je 600 Personen. Für den Service rechnet man mit 1,80 bis 2,00 Metern auf den Hauptwegen und 1,00 bis 1,20 Metern auf Nebenwegen – und mit 1,50 Metern überall dort, wo jemand mit einem Tablett vorbeikommen muss.

In Hessen ist ein erdgeschossiges Zelt bis 75 Quadratmeter Grundfläche genehmigungsfrei. Alles darüber ist ein Fliegender Bau und braucht eine Ausführungsgenehmigung, gegebenenfalls dazu eine Gebrauchsabnahme vor Ort. Geregelt ist das in § 78 in Verbindung mit § 63 der Hessischen Bauordnung. Um die Unterlagen für unsere Zelte kümmern wir uns.

Erfahrungsgemäß tanzen 30 bis 40 Prozent der Gäste gleichzeitig, und je tanzender Person rechnet man mit einem halben bis einem ganzen Quadratmeter. Für achtzig Gäste sind das rund 20 bis 28 Quadratmeter. Unter 20 Quadratmetern lohnt es kaum – dann stehen die Leute lieber am Tisch, als sich auf einer Briefmarke zu drängen.

Eine Ausgabelinie trägt etwa 120 Gäste. Darüber wird die Schlange länger als die Geduld, und es braucht eine zweite, identisch bestückte Strecke – besser beidseitig anstellbar. Je Linie sind 10 bis 15 Quadratmeter einzuplanen, die Buffettiefe liegt bei 70 Zentimetern bis einem Meter, und vor der Linie muss genug Platz zum Anstellen bleiben.

Für einen DJ genügen sechs bis neun Quadratmeter, also etwa drei mal drei Meter für Pult, Boxen und Stellfläche. Eine Band mit vier bis fünf Leuten und Schlagzeug braucht rund sechs mal vier Meter, das sind 20 bis 24 Quadratmeter inklusive Schlagzeugpodest und Monitoren. Kabelwege und ein Platz für die Cases kommen dazu.

Als Faustregel rechnen wir mit einer Kabine je 40 bis 50 Gäste bei einer Feier von vier bis sechs Stunden. Wird durchgehend ausgeschenkt, sind es eher 35 bis 40 Gäste je Kabine. Für achtzig bis hundertzwanzig Gäste reicht in der Regel ein Toilettenwagen mit zwei Kabinen.

Kontakt & Standort

Vom Richtwert zum fertigen Aufbau

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Zelte, Mobiliar, Bühne, Licht, Strom und Heizung liefern wir im Rhein-Main-Gebiet – Aufbau und Abbau inklusive. Sagt uns Gästezahl, Ort und Termin, dann schauen wir uns die Fläche gemeinsam an und legen den Bestuhlungsplan fest. Und welches Haus im Kreis Offenbach diese Fläche hat, steht in unserer Übersicht der Eventlocations im Kreis Offenbach.